In einem 95-seitigen Sonderbericht befasst sich der Rechnungshof mit der Lebensmittelkennzeichnung in der EU und stellt plakativ fest, dass die Verbraucher vor lauter Informationen den Überblick verlieren können.
Dazu stellt der Rechnungshof u.a. fest, dass neue Kennzeichnungspraktiken der Lebensmittelunternehmen die Komplexität erhöhen und die Verbraucher verwirren oder in die Irre führen können. Die Kommission und die Mitgliedstaaten verfolgen die Bedürfnisse der Ver-braucher bzw. die Verständlichkeit der Etiketten nicht systematisch nach. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die Verbraucher die Etiketten nicht immer verstehen. Um dies zu än-dern, ist es wichtig, die Verbraucher zu informieren und aufzuklären; die Mitgliedstaaten führen jedoch nur sporadisch Sensibilisierungskampagnen für die Verbraucher durch.
Im Anhang II dieses Berichts führt der Rechnungshof dann Beispiele für Kennzeichnungspraktiken auf, die die Verbraucher in die Irre führen könnten. Hierin werden explizit die „Clean Label“ Auslobungen wie „ohne Konservierungsstoffe“ oder „Antibiotikafrei“ sowie nicht zertifizierte Qualitäten wie „natürlich“ genannt. Der Verlag hatte höflich um Bekanntgabe der Neuerscheinung gebeten, dem kommen wir als Berufsverband, der die Aus- und Weiterbildung unterstützt, gerne nach.
ZDM Blickpunkt 12/2024